Anwaltskanzlei
Cabinet d'avocats
Eintreibung von Schulden und Zwangsvollstreckung
Die Kanzlei RIGGI beantwortet alle Ihre Fragen bezüglich der Themen Schuldeneintreibung und Zwangsvollstreckung. 
 
Für alle nicht gezahlten Schulden können Sie uns zu Rate ziehen.  
Wir werden dem Schuldner eine "Zahlungsaufforderung" übermitteln, in der wir diesen auffordern, die Schuld fristgerecht zu begleichen.  
Kommt der Schuldner dieser Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nach, kann er vor das zuständige Gericht zitiert werden.  
Die Anwaltskanzlei RIGGI unterstützt Sie bei der juristischen Vorgehensweise damit der Schuldner vor Gericht zur Zahlung verurteilt wird.  
Falls der Schuldner verurteilt wurde und er sich nicht freiwillig bereit erklärt, sich der Entscheidung des Gerichts zu beugen, werden wir Ihnen beistehen, damit der verurteilte Schuldner das Gericht respektiert („Zwangsvollstreckung“)  
 
Die Anwaltskanzlei RIGGI kann Sie ebenfalls bei der gerichtlichen Erhebung von Sicherheitsleistungen unterstützen. (Eine Sicherheitsleistung ist eine Möglichkeit des Gläubigers - in Erwartung eines Gerichtsurteils - ein Gut des Schuldners gerichtlich beschlagnahmen zu lassen )  
 
Falls es nicht zu einer gütlichen Einigung kommen sollte, vertreten wir Sie vor den Gerichtshöfen der belgischen Justiz ( Eupen, Verviers, Lüttich,...).

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