Es muss zwischen den Honoraren als Entlohnung für die Leistungen des Rechtsanwalts und den Kosten des Büros einerseits sowie den durch die Bearbeitung der Akte verursachten Kosten andererseits unterschieden werden.
das Honorar stellt die Entlohnung für die eigentliche Arbeit des Rechtsanwalts dar (Beratung, Telefongespräche, Versammlungen, Expertisen, Studium der Unterlagen, Recherchen, Vorbereitung von Schriftsätzen, Anträgen, Vorladungen, Schlussanträgen und anderen Verfahrensurkunden, das Erscheinen in den Sitzungen zwecks Vertagung, Versäumnisurteil oder Plädoyer, die verschiedenen üblichen Interventionen, usw.).
Diese Leistungen werden aufgrund eines Basisstundensatzes in Höhe von 100,00 € (ohne MwSt.) in Rechnung gestellt.
Dieser Basistundensatz kann jedoch variieren zwischen 90,00 € und 180,00 € (ohne MwSt.) variieren, insbesondere aufgrund folgender Kriterien : die Bedeutung der Sache, die Dringlichkeit der Angelegenheit und die Erfahrung des Rechtsanwalts im Bereich der bearbeiteten Sache.
Die Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten des Büros (Schreibarbeit, Fax, Telefon, Kopien, usw.) und den Auslagen (Eintragungsgebühren bei Gericht, Gerichtsvollzieherkosten, Verwaltungskosten für Standesamtsdokumente oder andere, Honorare eines vereidigten Übersetzers oder eines beratenden Sachverständigen, usw.).
Anlegen und Abschluss der Akte : 30,00 € (ohne MwSt.)
Korrespondenz : Schreiben und Versenden von Briefen und Faxschreiben (pro Brief oder Seite) : 8,25 € (ohne MwSt.)
Korrespondenz "E-Mails" : 5,00 € (ohne MwSt.)
Pauschale für Telefon, Fax-und Kopierkosten : 10% der vorgenannten Korrespondenzkosten
Fahrtkosten : pro km 0,40 € (ohne MwSt.)